Barrierefreiheit & BFSG

Barrierefreie Website erstellen lassen

BFSG-konform nach WCAG 2.1 AA · für Unternehmen, Onlineshops & B2B · Jurij Meehs · Digitale Agentur

Barrierefreie Website: Hände bedienen einen Laptop per Tastatur, auf dem Bildschirm eine aufgeräumte Oberfläche mit sichtbarem Fokusrahmen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), und viele Unternehmens-Websites und Onlineshops müssen jetzt barrierefrei sein. Ich mache deine Seite BFSG-konform nach WCAG 2.1 AA: Ich prüfe, was fehlt, setze es sauber um und bleibe dein fester Ansprechpartner, statt dich mit einer Risiko-Checkliste allein zu lassen.

In Kraft seit 28. Juni 2025Das BFSG setzt den EU-weiten European Accessibility Act um. Betroffen sind vor allem Websites und Onlineshops, über die Verbraucher Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen. Diese Seite erklärt das Thema verständlich und ist keine Rechtsberatung, die konkrete Einschätzung für dein Unternehmen klärst du am besten im Einzelfall.

Was eine BFSG-konforme Website leisten muss

Betrifft dich das BFSG?

Betroffen sind vor allem Websites und Onlineshops im Geschäft mit Verbrauchern (B2C), etwa mit Warenkorb, Buchung, Terminvergabe oder Kundenkonto. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, beim Verkauf von Produkten aber nicht. Reine B2B-Angebote sind oft nicht direkt verpflichtet, trotzdem wird Barrierefreiheit in Ausschreibungen und von Geschäftskunden immer häufiger erwartet, und sie nimmt ein reales Abmahnrisiko vom Tisch. Weil die Einordnung vom Einzelfall abhängt, lohnt sich eine kurze Prüfung, die ich gern kostenlos mit dir mache.

So läuft die Umsetzung ab

  1. Kostenloser Barriere-Check Ich sehe mir deine aktuelle Website an, teste sie gegen WCAG 2.1 AA und kläre, ob und wie dich das BFSG betrifft, unverbindlich.
  2. Maßnahmenliste & Festpreis Du bekommst eine klare Liste, was sich ändern muss, mit Prioritäten und Festpreis, ohne versteckte Kosten.
  3. Nachrüsten oder neu bauen Wo möglich, mache ich die bestehende Seite barrierefrei; wo es sinnvoller ist, planen wir gemeinsam einen sauberen Neubau.
  4. Test, Erklärung & Betreuung Ich teste mit Tastatur und Screenreader, bereite die Erklärung zur Barrierefreiheit vor und halte deine Seite auf Wunsch dauerhaft konform.

Häufige Fragen

Was ist das BFSG und seit wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu gehören insbesondere Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Dienstleistungen buchen.

Ist meine Website vom BFSG betroffen?

Betroffen sind vor allem Websites und Onlineshops im Geschäft mit Verbrauchern (B2C), etwa mit Warenkorb, Buchung, Terminvergabe oder Kundenkonto. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, beim Verkauf von Produkten aber nicht. Reine B2B-Angebote sind oft nicht direkt verpflichtet, profitieren aber ebenfalls. Weil die Einordnung vom Einzelfall abhängt, ist eine kurze Prüfung sinnvoll. Dies ist keine Rechtsberatung.

Was macht eine Website technisch barrierefrei?

Maßstab sind die WCAG 2.1 in der Stufe AA sowie die europäische Norm EN 301 549. Konkret geht es um ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, eine saubere Überschriften- und HTML-Struktur, beschriftete Formulare, sichtbaren Fokus und Screenreader-Kompatibilität. Vieles davon verbessert nebenbei auch Ladezeit, Nutzerfreundlichkeit und deine Position bei Google.

Muss ich meine Website komplett neu bauen lassen?

Nicht unbedingt. In vielen Fällen lässt sich eine bestehende Website mit überschaubarem Aufwand barrierefrei nachrüsten. Ich prüfe deine aktuelle Seite, zeige dir die konkreten Lücken und schätze den Aufwand ein. Ob Nachrüstung oder Neubau sinnvoller ist, entscheiden wir gemeinsam anhand von Zustand und Zielen deiner Seite.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Das hängt vom Umfang und vom Zustand deiner bestehenden Seite ab. Eine Prüfung mit Maßnahmenliste ist günstiger als ein kompletter Neubau. Im kostenlosen Erstgespräch schaue ich mir deine Situation an und nenne dir einen konkreten Festpreis ohne versteckte Kosten. Eine Übersicht der Pakete findest du auf meiner Preisseite.

Unsicher, ob deine Website das BFSG erfüllt? Schick mir deine Adresse, ich prüfe deine Seite gegen WCAG 2.1 AA und sage dir ehrlich, ob du betroffen bist und was zu tun ist. Der erste Check ist kostenlos und unverbindlich.

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