Recht & Zugänglichkeit

Barrierefreie Website: Was das BFSG für dein Unternehmen bedeutet

Jurij Meehs · Digitale Agentur

Blueprint-Illustration zum Thema barrierefreie Website und BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen haben davon gehört, sind sich aber unsicher, ob und was das für ihre eigene Website bedeutet. Hier eine praxisnahe Einordnung.

Was das BFSG grundsätzlich fordert

Das Gesetz verpflichtet bestimmte Websites und Onlineshops dazu, für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu sein, etwa durch ausreichenden Kontrast, verständliche Texte, eine Bedienbarkeit auch ohne Maus und eine Struktur, die sich Screenreadern erschließt. Die inhaltliche Grundlage bilden die international anerkannten WCAG-Richtlinien.

Wer wirklich betroffen ist

Eine wichtige Ausnahme betrifft viele kleine Unternehmen: Wer weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro hat, gilt als Kleinstunternehmen und ist von der Pflicht ausgenommen, solange ausschließlich Dienstleistungen angeboten werden. Wer dagegen Produkte verkauft (etwa über einen Onlineshop), kann unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen sein.

Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt

Auch wer formal ausgenommen ist, profitiert von einer zugänglicheren Website: Eine klare Struktur, gute Kontraste und verständliche Inhalte verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher, und werden auch von Suchmaschinen positiv bewertet, da beide auf ähnliche Struktursignale achten.

Was praktisch zu tun ist

Für die meisten kleinen Websites reichen bereits einige grundlegende Maßnahmen: ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, sinnvolle Alt-Texte für Bilder, eine Bedienbarkeit auch per Tastatur, und eine logische, klar gegliederte Struktur mit echten Überschriften statt nur optisch groß gesetztem Text.

Unsicher, ob es dich betrifft?

Im Zweifel lohnt sich eine kurze Prüfung anhand der Unternehmensgröße und des Geschäftsmodells, oder eine kurze rechtliche Einschätzung, falls Unsicherheit besteht. Technisch lässt sich Barrierefreiheit in den meisten Fällen ohnehin mit überschaubarem Aufwand in eine bestehende Website integrieren.

Unsicher, ob und wie das BFSG deine Website betrifft? Ich schaue mir deine Situation gerne unverbindlich an.

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